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Impressum

© eBook: GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, München, 2020

© Printausgabe: GRÄFE UND UNZER VERLAG GmbH, München, 2020

Alle Rechte vorbehalten. Weiterverbreitung und öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, sowie die Verbreitung durch Film und Funk, Fernsehen und Internet, durch fotomechanische Wiedergabe, Tonträger und Datenverarbeitungssysteme jeder Art nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlags.

Projektleitung: Petra Bradatsch, Ariane Hug

Lektorat: Margarethe Brunner

Korrektorat: Dr. Rainer Schöttle

Covergestaltung: independent Medien-Design GmbH, Horst Moser, München

eBook-Herstellung: Yuliia Antoniuk

impressum ISBN 978-3-8338-7671-4

1. Auflage 2020

Bildnachweis

Coverabbildung: GettyImages

Illustrationen: © Claudia Lieb

Fotos: Autorenfoto: © privat

Syndication: www.seasons.agency

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Die GU-Homepage finden Sie im Internet unter www.gu.de

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LIEBE LESERINNEN UND LESER,

wir wollen Ihnen mit diesem E-Book Informationen und Anregungen geben, um Ihnen das Leben zu erleichtern oder Sie zu inspirieren, Neues auszuprobieren. Wir achten bei der Erstellung unserer E-Books auf Aktualität und stellen höchste Ansprüche an Inhalt und Gestaltung. Alle Anleitungen und Rezepte werden von unseren Autoren, jeweils Experten auf ihren Gebieten, gewissenhaft erstellt und von unseren Redakteuren/innen mit größter Sorgfalt ausgewählt und geprüft.

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GRÄFE UND UNZER VERLAG
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Mo–Do: 9.00 – 17.00 Uhr
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Wichtiger Hinweis

Die Gedanken, Methoden und Anregungen in diesem Buch stellen die Meinung bzw. Erfahrung der Verfasserin dar. Sie wurden von der Autorin nach bestem Wissen erstellt und mit größtmöglicher Sorgfalt geprüft. Sie bieten jedoch keinen Ersatz für persönlichen kompetenten Rat. Jede Leserin, jeder Leser ist für das eigene Tun und Lassen auch weiterhin selbst verantwortlich. Weder Autorin noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Buch gegebenen praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen.

MIT GUTEM GEFÜHL DIE SPANNENDSTE ZEIT DES LEBENS PLANEN

Ist ein Baby unterwegs, beschäftigt man sich auch mit der Elternzeit. Eine gute und frühzeitige Planung erleichtert den Einstieg in den Familienalltag.

Fachfrau Verena Dias berät werdende Eltern bei finanziellen, bürokratischen und organisatorischen Angelegenheiten: Welche Vorteile bringt ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel? Wer nimmt wie lange Elternzeit? Welche Versicherung ist geeignet? Wie beantrage ich Elterngeld?

Sechs Beispielfamilien begleiten durch das Buch und zeigen, wie finanzielle Herausforderungen bewältigt werden, wie man sich – vor allem als Frau – vor der Teilzeitfalle schützen kann und wie vermieden wird, dass der Mann auf lange Sicht ganz allein für das Familieneinkommen verantwortlich ist.

Ein Muss für alle, die sich zwischen Kinderwagen-Shopping und Ultraschalltermin zielgerichtet informieren und individuell vorbereiten möchten.

LIEBE LESERIN, LIEBER LESER,

schön, dass du diesen Ratgeber liest. Ich gehe davon aus, dass du ein Kind erwartest. Gratulation!

Wie der Titel vermuten lässt, habe ich mein geballtes Wissen aus der Beratung von werdenden Eltern zur Planung ihrer Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld hier zusammengefasst. Möglichst leicht verständlich erklärt und mit vielen Beispielen versehen. Denn so wichtig die in diesem Buch behandelten Themen für jede werdende Familie sind, so langweilig, trocken und unbeliebt ist die Beschäftigung damit für die meisten von uns.

Ich verspreche dir: Es lohnt sich. Aus finanzieller Sicht sowieso. Aber auch aus emotionaler. Wenn du weißt, was du tun musst, um dein Elterngeld in der für dich bestmöglichen Variante zu beantragen, um die für dich richtige Dauer der Elternzeit anzumelden, um bestens vorbereitet ins Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu deiner beruflichen Rückkehr zu gehen, um alle organisatorischen, bürokratischen und sonstigen Informationspflichten rechtzeitig zu erledigen –, das alles gibt dir ein gutes Gefühl. Klarheit. Und Sicherheit. Wenn du alles Wesentliche vorbereitet und in die Wege geleitet hast, kannst du dich ganz auf die Geburt deines Babys und die Zeit danach konzentrieren. Und sie aus ganzem Herzen genießen.

Dafür ist dieses Buch da. Ich wünsche dir interessante Erkenntnisse und viel Freude bei der gemeinsamen Planung mit deinem Partner.

Alles Liebe

Verena Dias

EIN PAAR HINWEISE VORAB …

Bevor wir einsteigen, möchte ich erklären, warum das Themenfeld Elternzeit und Elterngeld so unübersichtlich und kompliziert wirkt (auch wenn es tatsächlich ein großartige Sache ist):

Mit den vielen Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld hat der Gesetzgeber versucht, möglichst allen Familien die Gelegenheit zu bieten, einerseits gerade in den ersten Lebensmonaten viel Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und andererseits den beruflichen Wiedereinstieg nach der Babypause familienfreundlich zu gestalten. Und dies unabhängig von der individuellen Lebens- und Arbeitssituation der einzelnen Paare. Das führt dazu, dass zum Beispiel bei der Berechnung des Elterngelds, aber auch bei anderen Fragen rund um die Elternzeit, den Mutterschutz oder das Mutterschaftsgeld zahlreiche Komponenten eine Rolle spielen. Das kann etwa die Frage nach dem beruflichen Kontext sein: Bist du angestellt oder verbeamtet, selbstständig, studierend, Minijobber, Hausfrau oder derzeit arbeitssuchend? Oder die Frage nach der Krankenversicherung: Bist du gesetzlich pflicht- oder freiwillig versichert, privat oder familienversichert? Gibt es bereits Geschwisterkinder? Ist ein Elternteil derzeit noch in Elternzeit? Wirst du während des Elterngeldbezugs zusätzlich Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit haben? All diese Faktoren und noch einige mehr spielen eine Rolle bei der Antwort auf die Frage, wie die für euch passende Elternzeit- und Elterngeldstrategie aussieht.

Zudem gab es im Jahr 2015 Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, die für Geburten ab dem 1.7.2015 gelten. Wenn ihr also gut gemeinte Ratschläge von Freunden und Kollegen hört, fragt bitte vorsichtshalber nach, wann ihr Kind geboren wurde, und überlegt euch nur bei Geburten nach dem 1.7.2015, ob ihr den Ratschlag annehmen möchtet. 

Seit dem 17.2.2020 liegt ein neuer Entwurf zur Gesetzesänderung vor. Nach aktueller Planung sollen die Gesetzesänderungen für Geburten ab dem 1.4.2021 gelten, sofern das Gesetz rechtzeitig verabschiedet wird und in Kraft tritt. Im jeweiligen Kapitel findest du die aktuell gültigen Regelungen ausführlich erläutert sowie eine Ankündigung, was sich zukünftig ändern soll.

Hinweis für unverheiratete Paare

Wenn ihr nicht verheiratet seid: Ein Kind ist kein Grund, zu heiraten. Alles, was in diesem Buch steht, gilt für euch genauso wie für Ehepaare, mit Ausnahme der steuerlichen Aspekte und der Möglichkeiten der Familienversicherung.

Ich empfehle euch jedoch, euch schon vor der Geburt um die Vaterschaftsanerkennung zu kümmern. Dazu macht ihr einen Termin beim Jugendamt aus und erledigt die damit verbundenen Formalitäten (dazu gehört auch die »Sorgeerklärung«). Dieser Service des Jugendamtes ist kostenfrei.

TIPP

Solltet ihr mit der Vaterschaftsanerkennung spät dran sein und kurzfristig keinen Termin beim Jugendamt eurer Stadt erhalten, könnt ihr einfach zum Jugendamt einer anderen Stadt gehen. Ein Notar hilft euch ebenfalls, wird allerdings für seine Leistung eine Rechnung ausstellen.

Die vorherige Erledigung der Vaterschaftsanerkennung hat den Vorteil, dass Klarheit besteht und der Vater auch offiziell Verantwortung für sein (ungeborenes) Kind übernehmen kann. Vielen werdenden Müttern ist dies auch aus emotionalen Gründen sehr wichtig. Darüber hinaus ist die vorherige Vaterschaftsanerkennung die Voraussetzung dafür, dass der Vater direkt in die Geburtsurkunde des Kindes mit aufgenommen werden kann.

Hinweis für Alleinerziehende

Inhaltlich kann ich dir als Alleinerziehende vorab mitteilen: Beim Mutterschutz und der Elternzeit gibt es für Alleinerziehende keine besonderen Regelungen zu beachten. Beim Elterngeld allerdings schon: Da stehen dir alle Ansprüche zu, die sonst für Paare gemeinsam gelten. Im Elterngeldkapitel ab > findest du die Details dazu. In diesem Buch variiere ich bei der Anrede zwischen »du« und »ihr«. Einfach weil »schwanger sein« und »Eltern sein« in der Regel paarweise passiert und viele Gedanken das Paar gemeinsam betreffen. Solltest du dich als Alleinerziehende dadurch benachteiligt fühlen, ist dies in keiner Weise beabsichtigt.

Hinweise für alle Leser

Das Gleiche gilt für Regenbogenfamilien. Und für emanzipierte Paare, bei denen die Mutter primär fürs Geldverdienen und der Vater für die Familienarbeit zuständig ist.

Mit diesem Buch möchte ich euch die Planung der Elternzeit erleichtern und keine Diskussion über Werte oder Lebensmodelle führen. Dieser Ratgeber soll »für alle« da sein, unabhängig von eurem Geschlecht, eurer gewählten Lebens- und Familienform, euren Werten und Überzeugungen. Der Verlag und ich hoffen, dies mit den ausgewählten Beispielen zum Ausdruck gebracht zu haben. Aus Vereinfachungsgründen und zur besseren Lesbarkeit verwende ich keine geschlechtsneutralen Formulierungen.

Hinweis für Selbstständige

Wenn du beruflich selbstständig bist, hast du um so mehr Bedarf an Informationen und Planung, um die ersten Monate und Jahre mit deinem Kind so zu verbringen, wie du dir das finanziell und zeitlich vorstellst: Je nachdem, ob du gar nicht, kurz oder länger mit deiner Selbstständigkeit pausieren möchtest.

Was ich dir als Selbstständige vorab mitteilen kann: Das Kapitel Elternzeit wirst du überspringen können, es sei denn, du hast nebenbei noch ein Anstellungsverhältnis oder du möchtest später in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dann die Möglichkeit der Elternzeit kennen. Aktuell gilt für dich: kein Anstellungsverhältnis, keine Elternzeit. Für dich wird vor allem das Elterngeldkapitel ab > interessant sein. Die Informationen zum Mutterschutz (ab >) solltest du lesen, wenn du über die KSK (Künstlersozialkasse) oder eine private Krankenzusatzversicherung versichert bist. 

Hinweis für Frauen mit Beschäftigungsverbot

Eine häufig gestellte Frage lautet: »Ich bin im Beschäftigungsverbot. Muss ich etwas beachten?« Nein, musst du nicht. Egal, ob du ein individuelles oder generelles Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft hast, es hat keinen Einfluss auf dein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Insofern gibt es für dich nichts zu beachten. 

Hinweis für Angestellte, die Kurzarbeitergeld erhalten

Im Rahmen der Covid-19-Pandemie sind seit Ende April 2020 in Deutschland mehr als 10 Millionen Angestellte in Kurzarbeit. Gehörst du auch dazu? Einen kleinen Trost habe ich für dich: Du brauchst keine finanziellen Nachteile beim Mutterschaftsgeld oder Elterngeld zu befürchten. 

UNSERE BEISPIELFAMILIEN

Von diesen sechs Familien wird im Buch immer wieder erzählt. Sie stehen beispielhaft für die häufigsten Konstellationen.

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Carolin und Fabian
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Karin
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Leonie und Daniel
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Katja und Jan
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Anja und Andrea
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Julia und Max

Kapitel 1Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Macht es dir Spaß, Gesetzestexte zu lesen? Wenn du zur großen Mehrheit gehörst, denen das keine Freude bereitet, kann ich das sehr gut nachvollziehen. Mir geht es genauso. Ich habe mich während der Schwangerschaft viel lieber mit den verschiedenen Kinderwagenmodellen und mit der Wahl des Vornamens beschäftigt. Auch ohne die Details von Mutterschutz und Mutterschaftsgeld verstanden zu haben, habe ich mich irgendwie durch die Anträge»gewurschtelt« und tatsächlich Geld auf mein Konto erhalten. Spätestens wenn es um das Elterngeld geht, ist das jedoch keine gute Strategie.

Welche Rolle die Krankenkasse beim Mutterschutz spielt, warum der errechnete und der tatsächliche Geburtstermin wichtig sind und warum du das alles für die bewusste Planung deines Elterngeldbezugs verstehen solltest, erkläre ich dir in diesem Kapitel.

MUTTERSCHUTZ – WAS IST DAS GENAU?

Es gibt das Mutterschutzgesetz, das für dich als werdende oder frisch gebackene Mutter sehr wichtig ist. Darin ist alles geregelt, was dich, deine Gesundheit und die deines Kindes am Arbeitsplatz schützt. Und zwar nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch noch einige Zeit nach der Entbindung und in der Stillzeit. 

Das Mutterschutzgesetz ist vor allem für dich wichtig, wenn du erwerbstätig bist, unter anderem regelt es:

Somit bist du dank des Mutterschutzgesetzes vor Gefährdungen deiner Gesundheit, Überforderung am Arbeitsplatz, finanziellen Einbußen und dem Verlust deines Arbeitsplatzes während der jeweiligen Geltungsfristen gesichert.

INFO

Die meisten Arbeitgeber halten sich an die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes. Erfahrungsgemäß kann es trotzdem immer wieder Situationen geben, in denen es hilfreich ist, deine besonderen Rechte als Schwangere, frisch gebackene Mutter und stillende Frau zu kennen. Im Internet kannst du den Gesetzestext unter www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018 im Detail nachlesen.

Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die angestellt sind, also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten. Dabei ist es egal, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (Minijob) arbeitest.

Solltest du einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der während der Mutterschutzfrist endet, dann gilt das Mutterschutzgesetz für dich nur bis zum vertraglich vereinbarten Ablauf. Kein Grund zur Sorge: Finanziell wirst du auch weiterhin unterstützt, nur anders. Weitere Informationen findest du ab >.

Bist du Beamtin, Richterin oder Soldatin?

Wenn du Beamtin, Richterin oder Soldatin bist, gilt für dich eine andere Rechtsgrundlage, unter anderem das Beamtenrecht. Um es so einfach wie möglich zu halten: Die im nächsten Abschnitt erläuterten Fristen des Mutterschutzes sind für dich als Beamtin die gleichen, nur die Rechtsgrundlagen sind andere. Beim Mutterschaftsgeld gibt es einen wesentlichen Unterschied: Als Beamtin erhältst du während der Mutterschutzfristen kein Mutterschaftsgeld, sondern beziehst weiterhin dein Beamtengehalt von der Besoldungsstelle. Das heißt: Bis zum Ende der Mutterschutzfrist hast du keinerlei finanzielle Einbußen und du erhältst deine Bezüge, als ob du arbeiten würdest.

Bist du selbstständig oder nicht berufstätig?

Für Selbstständige und für nicht berufstätige Frauen (Hausfrauen) gilt das Mutterschutzgesetz nicht. Warum nicht? Die Antwort ist ganz einfach: Als Selbstständige oder Hausfrau stehst du in keinem Beschäftigungsverhältnis und es gibt niemanden, der dir Weisungen erteilt. Du entscheidest selbst, wann du dich ausruhst und welche Tätigkeiten du ausführst. Ja, ich weiß, in der Realität sieht es möglicherweise anders aus. Als Selbstständige kannst und willst du deine Kunden nicht einfach ignorieren. Als Hausfrau kümmerst du dich auch weiterhin um Familie, Haushalt oder pflegebedürftige Angehörige. Immerhin kannst du selbst entscheiden, wann und wie viel du noch arbeiten möchtest, wann du eine Pause einlegst und welche Aufgaben du delegierst oder liegen lässt. Das ist dein Vorteil gegenüber Angestellten.

Auch wenn du als Selbstständige offiziell nicht im Mutterschutz bist, kann es sein, dass du trotzdem Mutterschaftsgeld beziehen kannst. Details dazu findest du im Abschnitt Mutterschaftsgeld ab >.

Bist du Schülerin oder Studierende?

Wenn du Schülerin oder Studierende bist, gilt seit Anfang 2018 auch für dich – in eingeschränkter Form mit Besonderheiten – das Mutterschutzgesetz. Sofern du ohne Beschäftigung bist, betreffen dich die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht und du erhältst auch keine Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz wie zum Beispiel das Mutterschaftsgeld. Im Unterschied zu Angestellten ist die Schutzfrist nach der Geburt für dich nicht verbindlich. Wenn du dies ausdrücklich verlangst, kannst du deine schulische oder universitäre Ausbildung auch während der Schutzfrist nach der Geburt fortsetzen und zum Beispiel an Seminaren und Prüfungen teilnehmen.